Spenden

Sie möchten unsere Arbeit unterstützen? Erfahren Sie hier, auf welche Wegen Sie uns in Form von Spenden helfen können.

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Bußgelder / Geldauflagen

Die Zuweisung von Geldauflagen und Bußgeldern kann eine wertvolle Unterstützung unserer Arbeit sein.

Spendenberichte

Schauen Sie sich Berichte vergangener Spendenübergaben, Wohltätigkeitsveranstaltungen und Spendenaktionen an.

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Mitgliedschaft

Durch Ihre Mitgliedschaft stärken Sie den Verein und somit auch die Möglichkeiten der Hilfe für die Kinder und ihre Familien.

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Sterntaler Lädchen

Zur Unterstützung der Sterntaler-Kinder und -familien eröffnete 2009 der Second-Hand-Shop „Sterntaler-Lädchen“.

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Sofort-Spende

Unterstützen Sie uns mit einer Sofort-Spende über Kreditkarte, PayPal, oder paydirekt.

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Geldauflagen und Bußgelder von Gerichten, der Staatsanwaltschaft und von Verwaltungs- sowie Finanzbehörden sind eine wertvolle Unterstützung unserer Arbeit. Mit Ihrer Zuweisung tragen Sie dazu bei, dass wir lebensverkürzend erkrankte Kinder und ihre Familien auf ihrem schwierigen Weg begleiten können.

Bußgelder aufgrund von Verkehrsdelikten sind davon ausgenommen. Diese müssen weiterhin an die Stadt, Gemeinde oder Landkreis bezahlt werden.

Ihre Geldzuweisung ist wichtig für unsere Arbeit

Das Kinderhospiz Sterntaler ist die einzige stationäre Einrichtung dieser Art in Rheinland-Pfalz und in der Metropolregion Rhein-Neckar. Auch über diese Grenzen hinaus bietet sie Platz für bis zu zwölf junge Patienten und ihre Familien. Unser Angebot gilt für Kinder und Jugendliche sowie junge Erwachsene, die an lebensverkürzenden Krankheiten mit einem progredientem Verlauf leiden. Die erkrankten Kinder werden mit ihren Eltern und Geschwistern in unserem Haus in Dudenhofen bei Speyer liebevoll aufgenommen und durch ein interdisziplinäres Team fürsorglich gepflegt und betreut. Sie dürfen ihre große Verantwortlichkeit teilen und Kraft tanken.
Keineswegs endet die Begleitung der Familien für uns mit der Verabschiedung des Kindes. Individuelle Trauerarbeit zählen wir ebenso zu unseren Kernaufgaben.

Die Kassen übernehmen einen nicht kostendeckenden Tagessatz für das erkrankte Kind. Aufenthalt, Verpflegung und Unterbringung der Eltern und Geschwister, Therapien und besondere Aktionen muss unsere Einrichtung komplett selbst finanzieren.

Das Kinderhospiz Sterntaler ist daher – wie alle Kinderhospize in Deutschland – abhängig von Spenden, um die jungen Patienten und ihre meist dauerbeanspruchten Familien in allen medizinischen und psychosozialen Belangen individuell zu unterstützen.

Ihre Zuweisung ist bei uns in guten Händen

  • Die Zuweisungen werden ausschließlich für die in der Satzung vorgesehenen Zwecke verwendet. Eventuelle, relevante Satzungsänderungen werden unverzüglich mitgeteilt.
  • Wir informieren die zuweisende Behörde zeitnah und ordnungsgemäß über den Eingang bzw. Nichteingang zugewiesener Geldauflagen und Bußgeldern. Eine schnelle und diskrete Abwicklung ist für uns dabei selbstverständlich.

Wenn Sie weitere Informationen über uns und unsere Arbeit wünschen, rufen Sie uns einfach an oder schicken Sie uns eine E-Mail. Wir beantworten Ihre Fragen gerne.

Auf Wunsch übersenden wir Ihnen auch Überweisungsträger, Adressaufkleber mit unserer Anschrift und Kontoverbindung sowie Flyer mit Informationen über die Arbeit des Kinderhospiz Sterntaler e. V.. Diese Unterlagen können Sie gerne bei uns bestellen.

Kontakt Förderverein Kinderhospiz Sterntaler e. V.
A 3,2
68159 Mannheim
Tel.: 0621/ 178 223 30
E-Mail: info@kinderhospiz-sterntaler.de


Wichtige Informationen für Zahlungspflichtige

Vereinigte VR Bank Kur- und Rheinpfalz eG

IBAN: DE67 5479 0000 0000 0280 88
BIC: GENODE61SPE
  • Geben Sie bei allen Zahlungen das Aktenzeichen an. Denn nur dann sind wir in der Lage, dem Gericht Ihre Zahlung zeitnah zu bestätigen.
  • Wir dürfen Ihnen für Ihre im Rahmen einer Geldauflage bzw. eines Bußgeldes erfolgte Zahlung keine Spendenbescheinigung ausstellen. Sie dürfen diese Art von Zahlung steuerlich nicht geltend machen.
  • Falls Sie über Ratenzahlungen oder Aufschub der Zahlung verhandeln möchten, wenden Sie sich bitte direkt an das Gericht.
  • Jede von Ihnen geleistete Zahlung wird dem Gericht von uns bestätigt.
  • Ebenso werden nicht bezahlte Bußgelder dem Gericht von uns umgehend gemeldet.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte per Mail an info@kinderhospiz-sterntaler.de oder telefonisch unter der Telefonnummer 0621 178 223 30. Wir helfen Ihnen gerne weiter.


Weitere Informationen

Sie möchten mehr über das Spenden von Geldauflagen und Bußgelder erfahren?
Dann schauen Sie sich jetzt unseren Flyer an.

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